Ehegattensplitting canceln = Revolution?!

Cancel Culture im Steuerrecht?

„Schatz, lass uns heiraten – und Steuern sparen!"[1]

Seit 1959 gilt in Deutschland das Ehegattensplitting im Steuerrecht.

·         Verheiratete Paare werden ab der Hochzeit automatisch zusammen veranlagt und profitieren damit vom Ehegattensplitting.

  • Das Ehegattensplitting führt zu erheblichen Steuervorteilen für das Ehepaar. Der Grund hierfür ist die Steuerprogression.
  • Je größer der Einkommensunterschied, desto höher ist der finanzielle Vorteil, der sich aus dem Ehegattensplitting ergibt.
  • Das Ehegattensplitting kann auch von eingetragenen Lebenspartner/innen genutzt werden.“[2]

Warum Ehegattensplitting erst seit 1959?

Verheiratete Frauen waren bis in die 50er Jahre nur selten berufstätig.[3] Durch das Gleichberechtigungsgesetz von 1958 waren Frauen erstmals berechtigt, ohne Zustimmung ihres Ehemannes ein Arbeitsverhältnis abzuschließen, damals noch mit der Maßgabe, dass darunter nicht die Pflichten der Haushaltsführung und der Kindererziehung leiden würden.[4] So entstand das Bild von der „Hausfrauenehe“, in der der Mann mehr verdiente als die Frau, die ihrerseits neben ihrer Berufstätigkeit noch den Großteil der Haushalts- und Kindererziehungsarbeit leistete.

Zu glauben, dass diese Zeiten nun endgültig vorbei wären, ist ein Irrtum. Der „Gender Care Gap“ zwischen Frauen und Männern zeigt deutlich, dass Frauen immer noch erheblich mehr Zeit für die Familie aufwenden als Männer.[5] Und: Die Bewegung der sogenannten Trad-Wives belegt, dass es mittlerweile auch in Deutschland durchaus Frauen gibt,[6] die diese ungleiche Aufgabenverteilung nach wie vor für  erstrebenswert halten. [7] [8]

„Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.“

So führt Art. 6 Abs. 1 GG aus.

Schützt der Gesetzgeber Ehe und Familie „als Keimzelle der Gesellschaft“ [9], wenn er der Ehe oder den eingetragenen Lebenspartnerschaften und den Familien steuerliche Vorteile gewährt? Ja – scheint als Antwort auf der Hand zu liegen.

Herr Klingbeil von der SPD ist anderer Ansicht. Er will das Ehegattensplitting für neu geschlossene Ehen abschaffen und durch das sogenannte „Realsplitting“ ersetzen, bei dem ein Paar ca. 13000 Euro pro Jahr steuermindernd abziehen kann. Das bedeutet für viele Ehen und Lebenspartnerschaften eine deutliche Erhöhung der Steuerlast – für den Staat allerdings erhöhte Steuereinnahmen. Herr Klingbeil ist Finanzminister und gleichzeitig Vizekanzler.

Herrn Klingbeils Argument, das Ehegattensplitting halte Frauen – wegen der hohen Steuerlast in der ungünstigeren Steuerklasse – von Vollzeitarbeit ab, zieht nicht. Denn auch bisher konnte ein Paar jederzeit statt gemeinsamer Einkommensteuerveranlagung Einzelveranlagung durch ein Kreuzchen auf dem Hauptvordrucks-Formular beantragen[10]. Das Ziel, Frauen zur Vollzeitarbeit zu bewegen, ist weder eindeutig erstrebenswert noch realistisch.[11]  

·         Kindererziehung fifty-fifty von Frauen und Männern oder immer stärker an den Staat delegiert, Vollzeit-Berufstätigkeit von Müttern in ihrer Auswirkung für die Kinder – beides kann auch kritisch gesehen werden.

·         Und: Ob es im Zeichen voranschreitender KI viele neue Arbeitsplätze geben wird – oder nicht  in naher Zukunft eher eine riesige Welle von Jobverlusten, ist fraglich.

 

Ob die höheren Steuereinnahmen die vorstehend vermuteten Nachteile für die vom Grundgesetz geschützte Ehe und Familie ausgleichen werden? Oder haben manche Politiker Ehe und Familie anders im Kopf?

Der Vizekanzler meint schon mal, dass das Ehegattensplitting „nicht mehr dem modernen Ehe- und Familienbild in unserer Gesellschaft" entspricht. Ob ihm die Mehrheit – beispielsweise die muslimischen Familien, die Leistungsträger, die Wohlhabenden, die Traditionellen, die Konservativen, die SPD-Wählerschaft – da zustimmen wird?[12]

 



[2] Ebda.

[3] Anders als während der Kriegszeiten, wo Vater Staat jede Hand wegen der Abwesenheit der Soldaten brauchte.

[5] https://www.bmbfsfj.bund.de/bmbfsfj/themen/gleichstellung/gender-care-gap/indikator-fuer-die-gleichstellung

„Der Gender Care Gap beträgt aktuell 43,4 Prozent. Das bedeutet, Frauen verwenden durchschnittlich täglich 43,4 Prozent mehr Zeit für unbezahlte Care-Arbeit als Männer.“

[6] Der Trend kommt aus den USA und ist dort recht bedeutend im konservativen Milieu.

[7] Die Tatsache, dass in den erziehenden Berufen ein deutliches Übergewicht des weiblichen Geschlechts zu verzeichnen ist, scheint diese Einstellung zu stützen. Männer und Frauen gleichberechtigt – aber eben doch nicht gleich?

[8] „Tradwives verzichten auf eine berufliche Karriere im klassischen Sinne und propagieren ein Dasein als Mutter und Hausfrau. Sie sehen diesen Lebensstil in aller Regel als Akt der Selbstverwirklichung.“ https://de.wikipedia.org/wiki/Tradwife

 

[9] Aus der UN-Menschenrechtscharta: „Die Familie ist die natürliche Grundeinheit der Gesellschaft und hat Anspruch auf Schutz durch Gesellschaft und Staat.“

https://andreas-breitkopf.de/ist-die-familie-noch-immer-die-keimzelle-der-gesellschaft/#:~:text=Familie%E2%80%A6%20Die%20Familie%20ist%20die%20Keimzelle%20der,Ehe%20und%20Familie%20als%20Institution%20sowie%20die 

[10] Hauptvordruck der Steuererklärung mit einem Kreuz bei „Einzelveranlagung von Ehegatten / Lebenspartnern“. Siehe Link, Fußnote 1.

[11] https://www.tagesschau.de/wirtschaft/finanzen/finanzminsterium-ersatz-ehegattensplitting-100.html

„Klingbeil … (will) ‚steuerliche Fehlanreize beseitigen, die vor allem Frauen in der Teilzeitfalle halten‘ und stattdessen bewirken, dass beide Partner in Vollzeit arbeiten.“

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