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  „Meinungsfreiheit kein Freibrief für Verfassungsfeinde“ [1] ? Thomas Haldenwang, der Präsident des Bundesamts für Verfassungsschutz [2] , beklagt in einem Beitrag für die FAZ „die Arbeit des BfV werde immer wieder infrage gestellt, zuletzt sei sogar von einer ‚ Gesinnungspolize i‘ oder einem ‚ Regierungsschutz ‘ die Rede gewesen. … ‚in Deutschland herrscht Meinungsfreiheit – und das ist gut so‘. Doch die Meinungsfreiheit habe Grenzen, die nicht nur das Strafrecht [3] ziehe. … Die verfassungsschutzrechtliche Relevanz von Äußerungen (hänge) nicht davon ab …, ob diese strafbar oder illegal sind. … (Wenn) an sich legitime Kritik und Meinungen in extremistische Agitation [4] [5] umschlagen … und so den Boden für unfriedliche und gewalttätige Aktivitäten bereiten können.“ Ob Herr Haldenwang mit diesen Ausführungen die Sorgen der Bürger um die Freiheit der Meinung ausgeräumt hat?   [1] FAZ 77/14 R2 vom 2.4.2024, S. 1. [2] Das BfV ist dem Bu...