Versammlungsfreiheitsgesetz „ Nach Art. 8 Abs. 1 des Grundgesetzes ( GG ) haben alle Deutschen das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln . Dieses Grundrecht ermöglicht es den Bürgerinnen und Bürgern, sich aktiv am politischen Meinungs- und Willensbildungsprozess zu beteiligen.“ Aha – warum verabschiedet der hessische Landtag dann heute das Versammlungsfreiheits gesetz? Die FAZ meint ... https://www.faz.net/aktuell/rhein-main/region-und-hessen/kommentar-zu-versammlungsgesetz-keine-willkuer-18760799.html Zitat 1: „Mit einem Versammlungsfreiheitsgesetz soll die friedliche Demonstrationskultur in Hessen weiter gestärkt werden.“ Und „Der Staat kontrolliert (doch) nicht willkürlich.“ Zitat 2: „Wenn, ganz gleich, bei welcher Art von Demonstration, es nichts zu beanstanden gibt, wird es auch nichts zu kontrollieren geben. So einfach ist das.“ Zitat 3: „Würden sie nicht jubeln, wenn sie morgen schon rechts extreme Grup...
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