Versammlungsfreiheitsgesetz
„Nach Art. 8 Abs. 1
des Grundgesetzes ( GG ) haben alle Deutschen das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln. Dieses Grundrecht ermöglicht es den Bürgerinnen und Bürgern, sich aktiv am politischen Meinungs- und Willensbildungsprozess zu beteiligen.“
Aha –
warum verabschiedet der hessische Landtag dann heute das Versammlungsfreiheitsgesetz?
Die FAZ meint ...
Zitat 1: „Mit einem
Versammlungsfreiheitsgesetz soll die friedliche Demonstrationskultur in Hessen
weiter gestärkt werden.“ Und „Der Staat kontrolliert (doch)
nicht willkürlich.“
Zitat 2: „Wenn, ganz gleich, bei welcher Art von Demonstration, es nichts zu beanstanden gibt, wird es auch nichts zu kontrollieren geben. So einfach ist das.“
Zitat 3: „Würden sie nicht jubeln, wenn sie morgen schon rechtsextreme Gruppierungen beträfe, die vor einem Aufmarsch auf Waffen und andere gefährliche Gegenstände hin kontrolliert würden?“
Die FAZ erzählt uns auch noch, wie künftig demonstriert werden darf.
Dachten wir nicht alle, dass die Versammlungsfreiheit ein Grundrecht für alle Bürger ist?
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