Trump, Maduro und das Völkerrecht
Bereits vor mehr als hundert Jahren versuchten die „Staatengemeinschaft(en), in den Haager Friedenskonferenzen, den Krieg als Institution abzuschaffen. Man wollte den Waffengang verbieten und stattdessen den Rechtsweg verbindlich vorschreiben … (Ziel) der Konferenzen war, eine internationale Rechtsordnung auszuarbeiten und Normen für friedliche Lösungen bei internationalen Streitfällen zu erreichen.“[1]
Der Völkerbund verhinderte die beiden Weltkriege nicht; nach dem Zweiten Weltkrieg wurden die United Nations gegründet, ein neuer Versuch zu einer friedlichen Weltordnung. Vom Weltfrieden sind wir im Jahr 2026 weit entfernt.
Aktuell steht das Völkerrecht wieder im Fokus.
„Das US-Vorgehen gegen Venezuela und Präsident Maduro sei ein klarer Verstoß gegen die UN-Charta (das wichtigste Dokument des Völkerrechts), sagt der Völkerrechtler Markus Krajewski. …[2]
- · Normalerweise genießt ein Staatsoberhaupt Immunität[3].
- · Der Angriff stellt eine Verletzung des Gewaltverbots[4]dar.
- Der Einsatz von militärischer Gewalt (ist) in den internationalen Beziehungen verboten.
- · Ein Regimechange darf nicht gewaltsam herbeigeführt werden (Interventionsverbot).
Handfeste diplomatische Konsequenzen dürften die Rechtsverstöße für die USA aber nicht haben, schätzt Krajewski. Dafür seien die USA zu stark und das Völkerrecht dafür doch zu schwach.
Worin liegt die Schwäche des Völkerrechts?[5] Zum Beispiel …
- · Es beansprucht zwar allgemeine Geltung, da die UN jedoch kein Exekutivorgan ist und auch keine Gerichtsbarkeit besitzt, ist die Durchsetzung schwierig[6].
- · Das verschriftlichte Völkerrecht und das Gewohnheits-Völkerrecht weisen Unterschiede auf: „Während die UN-Charta (z.B.) ein Recht auf präventive Selbstverteidigung nicht vorsieht, ist nach Völkergewohnheitsrecht eine präventive … Selbstverteidigung in gewissen Situationen … möglich.“[7]
- · Wo die Einstellung in einem Staat vorherrscht, dass Völkerrecht und nationales Recht völlig getrennte Rechtsordnungen sind, wird „Die Frage, ob eine völkerrechtliche Norm vom innerstaatlichen Rechtsanwender zu beachten ist, … sich allein danach (entscheiden), ob das jeweilige innerstaatliche Recht einen Umsetzungsakt verlangt oder nicht.“[8]
Dass er sich nur auf den eigenen Kompass, die eigene Moral verlasse und das Völkerrecht nicht brauche – so ähnlich ließ sich Präsident Trump in einem aktuellen Interview mit der New York Times vernehmen. Macht diese Einstellung Schule - kann man dann künftig bei einem Aggressor das Völkerrecht noch einklagen?
Die Geschichte lehrt allerdings, dass Rechtsordnungen, die in Jahrhunderten entstanden und in vielen Jahrzehnten präzisiert wurden, eher weiser sind als eigene Überzeugungen, die alles besser wissen wollen. Zumindest können sie längerfristig Machtmissbrauch, Ungerechtigkeit, Unfrieden und Menschenrechtsverletzungen etwas besser aufhalten als Überzeugungen und Aktivitäten starker Führungsfiguren, der „Macher“. Rechtsordnung und Rechtsstaatlichkeit als die Früchte einer fortschreitenden Zivilisation sollte niemand über den Haufen werfen (dürfen).
Und wenn’s denn das Schneckentempo ist, in dem regelbasierte Demokratien nur agieren können[9], so seien wir froh darüber. Sie schützen uns vor Willkür.
[1] https://de.wikipedia.org/wiki/Haager_Friedenskonferenzen
[2] Zusammenfassung in Anlehnung an https://www.zdfheute.de/politik/ausland/venezuela-usa-maduro-voelkerrecht-verstoss-experte-100.html
[3] Ausnahmen von der Immunität gebe es etwa bei schwersten Völkerrechtsverbrechen.
[4] Davon gibt es nur sehr wenige Ausnahmen - eine ist die Selbstverteidigung.
[5] Siehe im Folgenden https://de.wikipedia.org/wiki/V%C3%B6lkerrecht
[6] Neuere Bestrebungen werden gemacht, Regelungen verbindlich zu machen, auch ohne Zustimmung einzelner Staaten (Näherung an das zwingende Recht, ius cogens). Diese Bestrebungen werden weithin auch kritisch gesehen; die UN oder nachrangige Organisationen dürften nicht „Weltgesetzgeber“ werden.
[7] https://de.wikipedia.org/wiki/V%C3%B6lkerrecht
[8] Ebda.
[9] Helmut Schmidt: „Das Tempo in der Demokratie ist das Schneckentempo.“
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