Ehegattensplitting canceln = Revolution?! Cancel Culture im Steuerrecht? „Schatz, lass uns heiraten – und Steuern sparen!" [1] Seit 1959 gilt in Deutschland das Ehegattensplitting im Steuerrecht. · „ Verheiratete Paare werden ab der Hochzeit automatisch zusammen veranlagt und profitieren damit vom Ehegattensplitting. Das Ehegattensplitting führt zu erheblichen Steuervorteilen für das Ehepaar. Der Grund hierfür ist die Steuerprogression. Je größer der Einkommensunterschied, desto höher ist der finanzielle Vorteil, der sich aus dem Ehegattensplitting ergibt. Das Ehegattensplitting kann auch von eingetragenen Lebenspartner/innen genutzt werden .“ [2] Warum Ehegattensplitting erst seit 1959? Verheiratete Frauen waren bis in die 50er Jahre nur selten berufstätig. [3] Durch das Gleichberechtigungsgesetz von 1958 waren Frauen erstmals berechtigt, ohne Zustimmung ihres Ehemannes ein Arbeitsverhältnis a...
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