Patient Freiheit

Freiheit von staatlichem Zwang und Unterdrückung, Freiheit zur Ausübung der in der Verfassung verbrieften Grund- bzw. Menschenrechte – das war lange die konsensfähige Vorstellung von „Freiheit“.

Freiheit sei nicht, so herrschte ebenfalls der Konsens, im Sinne der marxistischen Sicht, „die Einsicht in die Notwendigkeit“, die laut Spiegel (22/1975) so interpretiert werden könne, dass die „Freiheit (des Staates) … Einsicht in die Notwendigkeit der Unfreiheit (des Individuums)“ erfordere.

Welche Freiheits-Erweiterungen wurden in den letzten Jahren erreicht? Zum Beispiel …

·         straffrei zu kiffen (Vor allem junge User gehen das Risiko ein, eine drogen-induzierte Psychose zu erleiden – gibt der Kritiker zu bedenken.)

·         mit 14 eine andere Geschlechtszugehörigkeit per Eintrag bei der Behörde festzulegen und später das vorhandene biologische Geschlecht operativ zu verändern (Lebenslang Hormone einnehmen zu müssen, ist die Folge – wird der Skeptiker finden.)

·         mit 16 Jahren zu wählen, allerdings erst mit 18 oder gar 21 strafmündig zu sein

·         „digitale Freiheit“ durch staatliche Förderung des Zugangs zu digitalen Endgeräten schon in der Kita und Grundschule (Der Leseerwerb und das Textverständnis werden verzögert, Kurzsichtigkeit wird befördert, Haltungsschäden induziert und der digitalen Mediensucht schon im frühen Kindesalter Vorschub geleistet – wird der Kritiker einwenden.)

A   Ach ja, und nicht zu vergessen: In immer mehr Schwimmbädern dürfen die Frauen jetzt oben ohne gehen ...

Schlechte Karten hat die Freiheit übrigens in Zeiten von Notständen: Pandemien, Klimakrise, Krieg – denn dann ist vom Individuum die „Einsicht in die Notwendigkeit“ der Freiheitseinschränkungen gefordert (siehe Corona-Krise).

Muss man sich um den Patienten „Freiheit“ ernste Sorgen machen?

 

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