Schlägt’s jetzt dreizehn?
Das 13-Maßnahmen-Paket von Nancy Faeser gegen Rechtsextremismus[1]
Unsere Innenministerin, Nancy Faeser, hat nach ihrem gescheiterten Vorschlag zur Beweislastumkehr bei Clan-Mitgliedern und Beamten und dem bereits so gehandhabten Grundsatz, antisemitische Delikte „im Zweifel rechts“ zuzuschlagen, neue Gestaltungsvorschläge für unsere Demokratie in ihrem 13-Maßnahmen-Paket gegen Rechtsextremismus vorgelegt.
Dazu gibt es viele Stimmen:
Gastbeitrag von Susanne Schröter - In Wahrheit verfolgt Faesers „Anti-AfD-Gesetz“ eine links-grüne Agenda
Artikel von FOCUS-online-Gastautorin Susanne Schröter am 21.2.2024
„Obwohl es heißt, man wolle die Resilienz der Demokratie stärken, ist offenkundig, dass es insgesamt weniger um eine Rückgewinnung der Abtrünnigen durch Überzeugung gehen soll als um Repression.“
Telepolis titelt am 16.Februar:
Wehrhafte Demokratie oder Überwachungsstaat: Wohin steuert die Republik? (msn.com)
Die NZZ schreibt über die neue deutsche Herrschaft des Verdachts
Schauen wir doch mal auszugsweise den Regierungstext selbst an[2] …
https://www.bundesregierung.de/breg-de/suche/massnahmenpaket-gegen-rechtsextremismus-2259614
Wann der Verfassungsschutz ab jetzt aktiv werden kann oder soll …
„Die zu hohe Hürde des Verhetzungs- und Gewaltbezugs für Aktivitäten des Verfassungsschutzes in & 8a BVerfSchG soll durch einen auf das Gefährdungspotential abstellenden Ansatz ersetzt werden.“
Warum Inhalte im Internet zukünftig gelöscht werden können oder sollen …
„entsprechende Inhalte durch das BKA bei den Providern zur Löschung angeregt. Dort, wo es die gesetzlichen Regelungen ermöglichen, werden darüber hinaus durch Entfernungsanordnungen die Grundlagen für eine zwangsweise Durchsetzung etwaiger Löschungen geschaffen.“
Für welche Kriminalität sich das BKA nun aufgestellt hat …
„Das BKA hat die Bekämpfungsstrategien und -instrumente im Bereich „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ in den letzten Jahren weiterentwickelt und sich personell und organisatorisch entsprechend aufgestellt.“
Was sich für die Beamten ändert …
„Um eine deutliche Beschleunigung der Verfahren zu erreichen, werden künftig alle Disziplinarmaßnahmen, einschließlich der statusrechtlichen Entfernungen und andere statusrelevante Disziplinarmaßnahmen, durch Disziplinarverfügung ausgesprochen. Das langwierige Disziplinarklageverfahren, mit dem der Dienstherr statusrelevante Disziplinarmaßnahmen vor Gericht beantragen musste, entfällt. ... Eingeführt wird zudem ein Regelbeispiel für ein schweres Dienstvergehen bei einer Mitgliedschaft in einer vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärten Partei oder einer unanfechtbar verbotenen Vereinigung oder einer Ersatzorganisation einer solchen Partei oder Vereinigung.
Was politische Beamte über den (einstweiligen) Ruhestand hinaus zu beachten haben …
„Weiterhin wird der Pflichtenkreis für politische Beamtinnen und Beamte dahingehend erweitert, dass sich diese auch während des einstweiligen Ruhestands durch ihr gesamtes Verhalten zu der freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes bekennen müssen.“
Was in Zukunft noch vom Innenministerium und dem ihm nachgeordneten und Weisungs-gebundenen Verfassungsschutz zu erwarten ist …
„Nächste Schritte:
• Die Reform des Bundesdisziplinarrechtes wird zum 1. April 2024 in Kraft treten und muss dann konsequent angewendet werden.
• Der nächste Lagebericht wird den Phänomenbereich der verfassungsschutzrelevanten Delegitimierung des Staates mit einbeziehen. Seine Veröffentlichung ist für das zweite Quartal 2024 geplant.
Weitere Verbotsmaßnahmen mit möglichst empfindlicher Wirkung auf die rechtsextremistische Szene werden fortlaufend geprüft.“
Eine Definition, was
- · ein Verfassungsfeind?
- · Gefährdungspotential?
- · Entfernungsanordnungen?
- · Ersatzorganisationen?
- · Verbotsmaßnahmen?
und vor allem das Delikt
- · Delegitimierung des Staates?
denn nun genau sind, unterbleibt in dem Papier der Innenministerin.
Interpretationssache?
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