Sündenfall Beweislastumkehr?
Für Clanmitglieder?
Klingt doch erst einmal gut; Clan-Mitgliedern soll man nicht nachweisen müssen, dass ihre Millionen unrechtmäßig erworben wurden, sie müssen das Gegenteil selbst beweisen: Beweislastumkehr. Da hat Frau Faeser den (falschen) Beifall schnell auf ihrer Seite.
Für Beamte?
Beweislastumkehr ist aber, als Bruch mit einer uralten Rechtsnorm, mehr als gefährlich, ist sie erst einmal hoffähig gemacht. Frau Faeser wollte sie schon einmal haben: Beamte sollten selbst nachweisen, dass sie nicht (rechts)radikal seien. Die (Links)extremen nahm sie damals von dieser Pflicht, die sie so dringlich verlangte und nach Tagen zurücknehmen musste, (noch?) aus.
In dubio pro reo
In dubio pro reo, im Zweifelsfalle für den Angeklagten, dieser Rechtsgrundsatz hat Jahrtausende die Individuen (zumindest teilweise) vor der Willkür des Staates geschützt.
Diesen Rechtsgrundsatz im Sinne eines Lex Clankriminalität aufzuweichen – ist das nicht der Sündenfall?
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