Selbstbestimmungsgesetz

Nein, in diesem, vermutlich im Sommer 2023 in Kraft tretenden Gesetz, geht es einmal nicht ums Völkerrecht. Ab diesem Datum soll jeder Teenager über 14 Jahre in Deutschland über sein Geschlecht bestimmen können.

Geschlechtseintrag

Wer einwendet, das Geschlecht sei eigentlich kein Willensakt, hat Recht. 99, 993 % aller Menschen in Deutschland werden mit einem eindeutigen biologischen Geschlecht geboren, als Junge oder Mädchen. Sie haben Hoden und Penis oder Eierstöcke, Gebärmutter, Scheide und werden Brüste entwickeln. Durch ihren Körper sind sie mit spezifischen Hormonen ausgestattet, die sich vor allem in der Phase der Pubertät weiter ausdifferenzieren und entwickeln. Eltern wissen ein Lied davon zu singen, zu welchem Chaos dieser Gehirnumbau über einige Jahre führen kann. So brauchen Jugendliche beispielsweise auch die Erlaubnis der Eltern für das Stechen eines Tattoos, ein Arzt darf einer magersüchtigen Vierzehnjährigen kein Fett absaugen, auch wenn sie sich zu dick fühlt, Straftäter werden teilweise bis zum 21. Lebensjahr nach Jugendstrafrecht abgeurteilt. Man weiß um die Unsicherheiten und Anpassungsschwierigkeiten, die ein junger Mensch in der Phase des Heranwachsens entwickelt.

Ein Jahr Gültigkeit

Mitten in dieser chaotischen Phase soll nun 14jährigen Jugendlichen, die sich in ihrer Geschlechtsrolle nicht wohl fühlen, auch gegen den Willen der Eltern und mit Hilfe des Familiengerichts erlaubt sein, sich beim Standesamt unter einem anderen Geschlecht eintragen zu lassen? Oma und Opa, alle Lehrer und Mitschüler, das gesamte persönliche Umfeld sind nun gehalten, den Jugendlichen mit dem neuen Namen anzusprechen und seine Entscheidung nicht zu hinterfragen. Die Aufmerksamkeit, der Aufruhr um die eigene Person, das muss auch der Jugendliche aushalten, der sich das alles doch „ganz anders vorgestellt hat“; ein Jahr hat der Eintrag Gültigkeit.

Geschlechtsumwandlung

Nun ist ein Papier, selbst ein Pass, auch die Verwendung eines neuen Namens in der persönlichen Umgebung mit einer Entscheidung über eine Geschlechts-umwandelnde Operation nicht im Entferntesten zu vergleichen. Diese steht logischerweise allerdings immer im Raum, wenn der erste Schritt getan ist.[1] Dazu findet der Rechercheur, wenig konkret, die Aussage, die Entscheidung hierüber solle den Fachmedizinern überlassen bleiben. Zunehmend würde jedoch auch schon Sechzehnjährigen! die Operation gestattet. Sind bei einem jungen Menschen erst einmal der Penis, die Hoden, die Brüste, die Eierstöcke, die Gebärmutter amputiert, gibt es kein wirkliches Zurück mehr. Die Re-Transition, die Zurückverwandlung und der Wunsch danach, soll zwar selten sein[2], sie ist de facto ja auch nicht mehr möglich.

Lebenslang Hormone

Ein wichtiger (Neben)Aspekt: Ein umgewandelter Mensch muss lebenslang Hormone einnehmen. Wer einmal den Beipackzettel von Hormontabletten oder -cremes gelesen hat, wird sicherlich, wenn irgend möglich, einen weiten Bogen um diese Medikamente machen: Schlaganfall, Thrombosen, Herzinfarkte, Krebs, die ganze Büchse der Pandora wird geöffnet – und das bei blutjungen gesunden Menschen!

Was denken sich unsere Parlamentarier beim Verabschieden solcher Gesetze?

 



[1] Die Anfragen nach Geschlechts-umwandelnden Operationen sollen vor allem bei jungen Mädchen dramatisch angestiegen sein. Möglich wäre, dass auch der mediale Hype um dieses Thema dazu beiträgt.

[2] Für die bisher wenigen Studien ist der Zeithorizont für eine valide Beurteilung viel zu kurz!

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