Beweislastumkehr?

Im Zweifelsfalle für den Angeklagten (in dubio pro reo) ist ein Rechtsgrundsatz, der schon in der griechischen Antike bei Aristoteles seinen Platz hatte. Er prägte auch die Rechtsgeschichte im deutschen Sprachraum und hat heute die Geltung eines grundrechtsgleichen Rechts. Ebenso gilt allgemein die Unschuldsvermutung.

Wenn stattdessen ein Verdächtiger seine Unschuld beweisen müsste, nennt man das Beweislastumkehr. Das wäre nicht weniger als eine Revolution im Denken – eine deutliche Rolle rückwärts ...

 

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