Gerhard Schröder, Gesinnungsethik und Verantwortungsethik

Die Fotos des ehemaligen Bundeskanzlers, vor einigen Tagen mit seinem offensichtlich Nach-Wie-Vor-Freund Wladimir Putin zu dessen Geburtstag, führten zu einem gewaltigen Rauschen im deutschen Blätterwald und erheblicher Aufregung in der Politszene.

Wie konnte Schröder nur? Gravierende Kontaktschuld! Parteiausschluss? Das war die veröffentlichte Mehrheitsmeinung.

Nur vereinzelt las man Stimmen, es wäre doch in diesen brandgefährlichen Zeiten wichtig[1], dass wenigstens einer in Deutschland noch einen Draht zu Putin hätte.

Bei den konträren Einlassungen begegnen wir unterschiedlichen Einstellungen, auf Neudeutsch „Mindsets“.

Gesinnungsethik versus Verantwortungsethik[2] und die „Verantwortbarkeit der Resultate“

Folgt man der Gesinnungsethik, ist die Überzeugung, der Glauben, die Moral, die „Haltung“ der einzige Maßstab des (politischen) Handelns.

Demgegenüber ist die Verantwortungsethik ein politisch-moralisches Prinzip, das die Frage nach der Verantwortbarkeit der Resultate und der Folgen des (politischen) Handelns als einzigen Maßstab gelten lässt. Sie ähnelt dabei der philosophischen Strömung des Utilitarismus, der menschliches Handeln nicht nach den Motiven, sondern danach beurteilt, welche Folgen es (für das Gemeinwohl) hat.

Wie sagte Helmut Kohl während einer Pressekonferenz am 31. August 1984[3]?

„Entscheidend ist, was hinten rauskommt.“

 



[1] In manchen Verlautbarungen gar als „Vorkriegsära“ klassifiziert. Siehe letzten Post auf dieser Plattform.

[2] Siehe im Folgenden Schubert, K./Klein, M., Das Politiklexikon, 8. Aktualisierte und erweiterte Aufl., Dietz 2021, Gesinnungsethik – Verantwortungsethik – Utilitarismus

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